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In den Monaten Januar und Februar 2008 wurden bei einigen unserer Anwender Betriebsprüfungen seitens der Finanzämter durchgeführt. In diesem Zusammenhang haben wir Nachfragen bezüglich der Unterstützung elektronischer Betriebsprüfungen erhalten. Die wichtigsten Hinweise sind nachfolgend noch einmal zusammengefasst. - Die Grundsätze der elektronischen Steuerprüfung gelten seit 2001 und sind im §147 der Abgabenordnung geregelt. Das Bundesfinanzamt veröffentlicht (und aktualisiert) ein Merkblatt, welches wesentliche Eckpunkte beschreibt. Klicken Sie hier ...
- Zwei der Prüfverfahren (mittelbarer Zugriff und unmittelbarer Zugriff) prüfen direkt in der Praxis unter Verwendung Ihrer Praxisverwaltungssoftware (kfo-win oder stoma-win). Dabei sind Sie verpflichtet den Prüfern den Zugang zu ermöglichen und ebenfalls Hilfestellung bei der Bedienung der Software zu leisten.
- Ein drittes Verfahren betrifft die Datenträgerüberlassung. Hier verlangt die Finanzbehörde die Übergabe gespeicherter Informationen auf CD oder DVD. Dabei sind bestimmte Datenformate vorgeschrieben. Dieses dritte Verfahren wird am häufigsten angewendet.
Wie unterstützt Ihre Praxisverwaltungssoftware die Übergabe der Daten:
- Ab der Version 04.36.0030 wird der Datenexport aus den tabellarischen Datenansichten (z.B. Zahlungsverkehr) unterstützt.
- Konkret für den Zahlungsverkehr betrachtet, könnten Sie z.B. die Kontenliste aus dem Ordner "Auswertungen-Konten" inklusive Buchungen (eingeschränkt auf den Prüfungszeitraum) im CSV-Format exportieren. Dieses Format kann die Finanzbehörde weiterverarbeiten. Weitere Datenexporte sollten dann kaum noch notwendig sein.
Für Fragen steht Ihnen unsere Produkthotline unter der Telefonnummer 03745 - 7824-31/32 zur Verfügung. |