|
|
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) |
|
Die Ausstattung der Praxen mit eGK-Lesegeräten hat am 01.04.2011 begonnen und muss spätestens zum 30.09.2011 abgeschlossen sein. Ab dem 01.10.2011 können eGKs – neben der Krankenversichertenkarte (KVK) – als gültiger Versicherungsnachweis in den Praxen vorgelegt werden. Unsere Managementsoftware stoma-win und kfo-win ist für die Verwendung von eGK-Lesegeräten mit USB-Anschluss vorbereitet. Sie benötigen kein spezielles Update. Liste kompatibler eGK-Lesegeräte Praxisnahe Informationen sowie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie auf den Seiten der KZBV. Die Einführung der eGK wird von den Krankenkassen finanziert. Jede Praxis erhält eine Pauschale für die Anschaffung des benötigten eGK-Lesegerätes. Weitere Informationen hierzu liefert Ihnen Ihre KZV. Weitere Informationen zur Sicherheit der eGK-Lesegeräte. Lesen Sie hier die Statements:
|
||
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK-Basis-Rollout)